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   OLG Naumburg, 06.04.2005 - 1 Verg 2/05   

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https://dejure.org/2005,2744
OLG Naumburg, 06.04.2005 - 1 Verg 2/05 (https://dejure.org/2005,2744)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06.04.2005 - 1 Verg 2/05 (https://dejure.org/2005,2744)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06. April 2005 - 1 Verg 2/05 (https://dejure.org/2005,2744)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der Kriterien hinsichtlich einer Schätzung der Auftragssumme von Dienstleistungsaufträgen; Berechnung erstattungsfähiger Aufwendungen

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: Berechnung des Gegenstandswertes (gesamte vorgesehene Vertragslaufzeit)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 50; GWB § 116; RVG § 23
    "Betriebsführung II"; Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Kostenfestsetzung der Vergabekammer; Gegenstandswert des Nachprüfungsverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bestimmung des Gegenstandwertes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2005, 486
  • BauR 2005, 1825 (Ls.)
  • VergabeR 2005, 676
  • ZfBR 2005, 517 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 21.11.2003 - Verg 18/03

    Streitwert bei Dienstleistungsaufträgen mit einer bestimmten Vertragslaufzeit in

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.04.2005 - 1 Verg 2/05
    Durch die aus seiner Sicht zu niedrige Festsetzung der ihm zu erstattenden Kosten ist der Antragsgegner daher selbst beschwert (vgl. z.B. BayObLG, Beschluss v. 21.11.2003, Verg 18/03).

    Die zeitliche Schranke für die Schätzung des Auftragswerts bei unbefristeten Verträgen gilt insoweit nicht (vgl. BayObLG München, NZBau 2004, 623 und VergabeR 2004, 121).

  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.04.2005 - 1 Verg 2/05
    Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens ergibt sich aus § 91 ZPO (vgl. BGH, Beschluss vom 19.12.2000, X ZB 14/00), die Festsetzung des Gegenstandswertes des gerichtlichen Beschwerdeverfahrens beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1, 48 Abs. 1 GKG i.V.m. § 3 ZPO und orientiert sich am Kosteninteresse des Antragsgegners.
  • OLG Naumburg, 30.12.2002 - 1 Verg 11/02

    Streitwert für Rechtsanwaltsgebühren im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.04.2005 - 1 Verg 2/05
    Bei der Berechnung des Gegenstandswertes eines befristeten Dienstleistungsauftrages ist als Bruttoauftragssumme das Entgelt während der gesamten Vertragslaufzeit (hier: 10 Jahre), ggf. einschließlich Verlängerungsoption, zu berücksichtigen (so schon OLG Naumburg, Beschluss vom 30. Dezember 2002, 1 Verg 11/02 = NZBau 2003, 464).
  • OLG Brandenburg, 30.08.2004 - Verg W 2/04

    Gegenstandswert des Vergabebeschwerdeverfahrens

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.04.2005 - 1 Verg 2/05
    b) Dabei kommt es - entgegen der Auffassung der Antragstellerin und der Vergabekammer - bei der Schätzung der Auftragssumme von Dienstleistungsaufträgen auf die gesamte vorgesehene Vertragslaufzeit an (vgl. Senatsbeschluss v. 10.01.2002, s.o.; OLG Brandenburg, VergabeR 2004, 777 ff; OLGR Bremen 2004, 266).
  • OLG Naumburg, 10.01.2002 - 1 Verg 13/01

    Festsetzung des Gegenstandswertes des Nachprüfungsverfahrens vor der

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.04.2005 - 1 Verg 2/05
    Maßgeblich ist das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers am Verfahrensergebnis, im Vergabeverfahren letztlich also regelmäßig dessen Gewinnerwartung bei Zuschlagerteilung auf sein Angebot (vgl. Senatsbeschluss v. 10.01.2002, 1 Verg 13/01 sowie Kaiser NZBau 2002, 315, 316 m.w.N.).
  • BayObLG, 09.10.2003 - Verg 8/03

    Vergabesache, Nachprüfungsverfahren, Auftragswert, Streitwert,

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.04.2005 - 1 Verg 2/05
    Die zeitliche Schranke für die Schätzung des Auftragswerts bei unbefristeten Verträgen gilt insoweit nicht (vgl. BayObLG München, NZBau 2004, 623 und VergabeR 2004, 121).
  • OLG Bremen, 06.02.2004 - Verg 6/03

    Begriff der Auftragssumme

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.04.2005 - 1 Verg 2/05
    b) Dabei kommt es - entgegen der Auffassung der Antragstellerin und der Vergabekammer - bei der Schätzung der Auftragssumme von Dienstleistungsaufträgen auf die gesamte vorgesehene Vertragslaufzeit an (vgl. Senatsbeschluss v. 10.01.2002, s.o.; OLG Brandenburg, VergabeR 2004, 777 ff; OLGR Bremen 2004, 266).
  • OLG Naumburg, 09.06.2004 - 1 Verg 6/04

    Ausschreibung von Planungsleistungen für die Erschließung eines Gewerbegebiets;

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.04.2005 - 1 Verg 2/05
    Eine Entscheidung der Vergabekammer kann auch lediglich in einem Kostenpunkt gemäß § 116 Abs. 1 S.1 GWB angegriffen werden (st. Rspr., vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 09.06.2004, 1 Verg 6/04, m. z. N.).
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2009 - Verg 59/08

    Zuschlagskriterien bei der Ausschreibung von Reinigungsdienstleistungen

    (2) Das Kriterium "Plausibilität des Angebots" ist ebenfalls kein zulässiges Zuschlagskriterium, sondern in der ersten Wertungsstufe zu prüfen (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 6.11.2007, VergabeR 2005, 676, 679 zur Widerspruchsfreiheit).
  • OLG Naumburg, 23.08.2005 - 1 Verg 4/05

    "Kläranlage"; Festsetzung der Anwaltsgebühren und Gegenstandswert im

    Der Senat hat darüber hinaus die Kostenfestsetzung insgesamt an sich gezogen, weil eine isolierte Festsetzung des Gegenstandswertes durch die Vergabekammer unzulässig war (vgl. Thüringer OLG VergabeR 2002, 202; ebenso OLG Naumburg NZBau 2003, 464; sowie zuletzt Beschluss v. 6. April 2005, 1 Verg 2/05) und die Beteiligten einer Entscheidung durch den Vergabesenat nicht widersprochen haben.

    Ausgehend von diesen Grundsätzen, erscheint es angemessen, für die anwaltliche Tätigkeit im vorliegenden Verfahren unter besonderer Berücksichtigung der Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor der Vergabekammer eine 2, 0-fache Geschäftsgebühr anzusetzen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 24. Mai 2005, VII-Verg 98/04; so auch schon OLG Naumburg, Beschlüsse v. 17. Januar 2005, 1 Verg 23/04, sowie v. 6. April 2005, 1 Verg 2/05).

  • OLG Jena, 05.03.2010 - 9 Verg 2/08

    Vergabeverfahren: Streitwertfestsetzung bei der Vergabe von

    Geht es wie hier um befristete Verträge mit einer Laufzeit von mehr als 48 Monaten, entspricht es der ganz herrschenden Meinung in der Rechtsprechung, dass in die Ermittlung der Bruttoauftragssumme der gesamte Vertragszeitraum einschließlich eventueller Optionen einzubeziehen ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.07.2003, VII-Verg 22/00 - die dort noch vertretene Auffassung, Optionen seien nicht zu berücksichtigen, hat das OLG Düsseldorf inzwischen aufgegeben, Beschluss vom 17.01.2006, Verg 63/05 - OLG Brandenburg NZBau 2003, 803 ff. - aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht beanstandet durch BVerfG NZBau 2007, 117 ff. - BayObLG VergabeR 2004, 121 f.; OLG Naumburg NZBau 2005, 486 f.; OLG München, Beschluss vom 16.03.2009, Verg 25/08).
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